Im Februar war ich zu Gast auf einer FN- Veranstaltung für Persönliche Mitglieder. Christoph Hess als Ausbildungsleiter der FN lud ein. Als Referent war Dr. Gerd Heuschmann eingeladen, zu Gast waren wir auf dem wunderschön gelegenen Hof von Philipp Hess in Bettenrode.

    

Das Publikum war geteilt, die Meinungen gingen auseinander - Theorie und PRaxis stimmen nicht überein.

die erste Frage ist - was gilt denn nun?

   

 sorry,

mangelnde Qualität der Fotos, aber wichtiges ist erkennbar.

Kommentar: "Ein bisschen hinter der Senkrechten sei doch nicht schlimm"

  

Kommentar: Die Anlehnung dürfe auch gerne mal etwas deutlicher sein...

   

Kommentar: ... und dann soll das Pferd sich vom Gebiss abstoßen.

   

        

Kommentar - das Pferd könne sonst mit der Hinterhand nicht an die Hand herantreten

   

P Hess auf einem 6jährigen Berittpferd, stockmaß über 1,90m.

    

   Trab - das Pferd bräuche diese Art Beizäumung, um geschlossen an die Hand heranzutreten.

Dehnung am hingegebenen Zügel - Pferd sei nun schön locker

   

  

Und Anlehnung - Beizäumung oder so wieder hergestellt

   

Und wieder in die Dehnung, diesmal mit hingegebenem Zügel einhändig geritten.

  

Das hatte mir Michael Putz ebenfalls erklärt, die Richtlinien würden für Korrekturpferde nicht gelten, das schien sich hier zu bestätigen.

  

Nun ein "erwachsenes", erfolgreiches Pferd, Leistungsstand S und Höher: